REACH - Weitere Informationen

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REACH – Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals

REACH steht für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Die REACH-Verordnung regelt die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Umgang mit Industriechemikalien. Sie trat am 1. Juni 2007 in Kraft und gilt in der gesamten EU. Mit ihr wurden die bisherigen Regelungen zur Meldung neuer Stoffe nach dem Chemikaliengesetz sowie das Verfahren für Altstoffe gemäß der EU-Altstoffverordnung aufgehoben.

Zentrale Inhalte der REACH-Verordnung sind:

  • Die generelle Registrierungspflicht für alle Stoffe, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA),

  • die Bewertung dieser Stoffe durch die EU-Mitgliedstaaten,

  • sowie die weitere Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe, die entweder auf bestimmte Verwendungen beschränkt oder einem speziellen Zulassungsverfahren unterzogen werden.

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Sie wird auch GHS-Verordnung genannt, da sie das weltweit einheitliche Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der Vereinten Nationen (GHS – Globally Harmonised System) in das EU-Recht überführt. Ziel der Verordnung ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie der freie Warenverkehr für chemische Stoffe und Gemische im EU-Binnenmarkt.

Die Biozidprodukte-Verordnung (BPR, Verordnung (EU) 528/2012) regelt seit dem 1. September 2013 das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten sowie deren Wirkstoffe. Sie ersetzt die frühere Biozid-Richtlinie 98/8/EG.

Am 1. September 2013 wurde eine gemeinsame Website der nationalen Helpdesks für die drei Verordnungen REACH, CLP und BPR freigeschaltet. Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der deutschen Bundesbehörden stellt dort umfassende Informationen bereit:

www.reach-clp-biozid-helpdesk.de

Weitere Informationen finden Sie auch beim
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
sowie auf der Website der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA):
http://echa.europa.eu/de